Gästemeldung
Die Gästemeldung ist die Anmeldung eines Gastes in einem österreichischen Beherbergungsbetrieb im Gästeverzeichnis nach dem Meldegesetz 1991.
Wer als Gast in einem Beherbergungsbetrieb Unterkunft nimmt, muss sich unverzüglich, jedenfalls innerhalb von 24 Stunden nach dem Eintreffen, anmelden. Dafür sind bestimmte Identitäts- und Adressdaten bekannt zu geben und mit der Unterschrift zu bestätigen. Bei ausländischen Gästen kommen Angaben zum Reisedokument hinzu.
Der Inhaber des Beherbergungsbetriebs oder eine beauftragte Person führt das Gästeverzeichnis. Darin werden die gesetzlich vorgesehenen Daten sowie das Datum der Ankunft und der Abreise festgehalten. Die Aufzeichnungen sind sieben Jahre aufzubewahren. Für Familienverbände und Reisegruppen ab acht Gästen gelten besondere Regeln nach § 5 Abs. 3 MeldeG. Die Gästemeldung ist von der allgemeinen Meldepflicht zu unterscheiden.
Die Gästemeldung und die landesrechtliche Ortstaxe sind getrennte Pflichtenbereiche. Welche zusätzlichen Pflichten bei einer Unterkunft bestehen, hängt von der anwendbaren Regelung des jeweiligen Bundeslandes ab.
Rechtsgrundlagen
Allgemeine Orientierung, keine Beratung im Einzelfall.
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Meldepflicht
Pflicht von Gästen in österreichischen Beherbergungsbetrieben, sich anzumelden und die dafür erforderlichen Daten zu bestätigen; maßgeblich sind insbesondere §§ 5, 7 und 10 MeldeG.
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Ortstaxe
Die Ortstaxe ist eine nach Landesrecht geregelte Abgabe, die typischerweise an entgeltliche Nächtigungen anknüpft. Höhe, Befreiungen und Meldewege sind nicht bundesweit einheitlich.
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