Reisevermittler
Ein vom Reiseveranstalter verschiedener Unternehmer, der von diesem zusammengestellte Pauschalreisen vertraglich zusagt oder anbietet.
Nach § 2 Abs. 8 PRG ist ein Reisevermittler ein Unternehmer, der von einem Reiseveranstalter zusammengestellte Pauschalreisen vertraglich zusagt oder anbietet. Er ist damit nicht derselbe Unternehmer wie der Reiseveranstalter.
Für die Abgrenzung kommt es darauf an, wer die Pauschalreise zusammenstellt und wer sie gegenüber dem Reisenden vertraglich zusagt oder anbietet. Der Themenbereich Pauschalreise und Reiseveranstalter ordnet diese Rollen ein.
Die Bezeichnung allein entscheidet nicht über die rechtliche Einordnung. Maßgeblich sind das konkrete Angebot, der Vertrag und die Buchungsabläufe. Zur Gegenüberstellung gehört auch der Glossarbegriff Reiseveranstalter.
Mehr erfahren
Rechtsgrundlagen
Allgemeine Orientierung, keine Beratung im Einzelfall.
Anliegen besprechen
Orientierung für touristische Betriebe, Gäste und Vertragspartner in Österreich.
Anliegen besprechen
Adresse
BRANDAUER Rechtsanwälte GmbH\nGiselakai 51\n5020 Salzburg
Telefon
+43 662 6280000